Mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz sollen die Rechte und das Leben von Trans-Menschen verbessert werden. Es löst das veraltete und diskriminierende Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 ab – ein Schritt, der längst überfällig ist.
Doch es gibt auch Kritik an dem neuen Gesetzesentwurf. Vor allem Eltern sind verunsichert, denn das Gesetz sieht vor, dass bereits 14-jährige (mit Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichts) ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern lassen können. Sind sie überhaupt schon reif genug für so eine wichtige Entscheidung? Und was, wenn sie es später bereuen?
In diesem Artikel erkläre ich dir, was das Selbstbestimmungsgesetz überhaupt beinhaltet, warum es so wichtig ist und welche Vorteile es für die Betroffenen bringt – speziell für Jugendliche.
Und natürlich gehe ich auch auf die Kritikpunkte ein...
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Was beinhaltet das neue Selbstbestimmungsgesetz?
Das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ist in vielen Punkten diskriminierend, erniedrigend und verfassungswidrig.
Möchte jemand bisher offiziell sein Geschlecht und seinen Vornamen ändern lassen, so verlangt dieses Gesetz unter anderem eine Sterilisation, eine Geschlechtsumwandlung und ggf. eine Scheidung.
Auch wenn diese Vorgaben mittlerweile vom Verfassungsgericht als unzulässig eingestuft wurden, muss sich eine Trans-Person durch ein teures und oftmals demütigendes Gerichtsverfahren quälen, bevor die Änderungen im Personalausweis eingetragen werden.
Dies soll das neue Selbstbestimmungsgesetz ändern. Damit reicht dann zukünftig eine Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt, um den Vornamen und das Geschlecht ändern zu lassen. Nach neuesten Entwürfen tritt diese Änderung dann nach 3 Monaten in Kraft – man hat also noch eine gewisse „Bedenkzeit“. Eine erneute Änderung ist nach einem Jahr möglich.
Zudem soll die Möglichkeit einer umfassenden, sachkundigen und kostenlosen Beratung geschaffen werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bereits 14-jährige mit Zustimmung der Eltern diese Änderung vornehmen lassen können. Geben die Eltern ihre Zustimmung nicht, entscheidet ein Familiengericht nach eingehender Prüfung und im Sinne des Kindeswohls.
Besonders dieser Punkt bereitet vielen Eltern Sorgen. Ich werde später im Artikel noch ausführlich darauf eingehen.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Bisher steht noch nicht konkret fest, wann das neue Gesetz in Kraft treten wird. Erste Eckpunkte wurden bereits im Juni 2022 veröffentlicht. Im April 2023 soll ein Referentenentwurf folgen.
Einige Punkte sind bisher allerdings noch ungeklärt, wie zum Beispiel Regelungen hinsichtlich der Elternschaft transgeschlechtlicher Menschen. Hier bedarf es vermutlich noch einiger Zeit, bis die Regierung alle Details ausgearbeitet hat.
Den aktuellen Stand kannst du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen. (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/fragen-und-antworten-zum-selbstbestimmungsgesetz-199332 )
Warum ist dieses Gesetz so wichtig?
Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung.
Das TSG von 1981 schränkt dieses Recht jedoch erheblich ein bzw. zwingt Betroffene zu einem Gerichtsverfahren, zu dem zwei Gutachten benötigt werden. Die Fragen im Rahmen dieses Gutachtens sind oftmals sehr intim und demütigend. Noch dazu müssen die Kosten selbst getragen werden.
Vor allem Jugendliche haben somit bisher so gut wie keine Möglichkeit, ihren Namen und ihr Geschlecht ändern zu lassen. Die meistens Trans-Menschen outen sich daher meistens erst mit 18 Jahren oder später. Bis dahin leiden sie allerdings bereits enorm unter der sogenannten Gender Dysphorie – dem Gefühl, sich im falschen Körper zu befinden bzw. dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden.
Die Gender Dysphorie verursacht zum einen körperliches Leid (Ablehnung des eigenen Körpers, vor allem der geschlechtsspezifischen Veränderungen während der Pubertät) und erhöht zum anderen das Risiko psychischer Probleme wie Depressionen, Angststörungen, Suchtverhalten bis hin zu Selbstverstümmelung und Suizidversuchen.
Hinzu kommt, dass gerade Kinder durch die Geschlechterzuordnung in bestimmte Rollenmuster gepresst werden. Das macht sich unter anderem (unbewusst) bei der Erziehung bemerkbar, im Umgang mit dem Kind oder bei den allgemeinen gesellschaftlichen Erwartungen. Dadurch gerät das Kind innerlich immer stärker in einen Identitätskonflikt.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es besonders jungen Menschen, sich eher zu ihrer geschlechtlichen Identität zu bekennen und dies auch offiziell ändern lassen zu können. So kann das psychische Leid deutlich reduziert werden.
Was ändert sich durch das Selbstbestimmungsgesetz NICHT?
Das Gesetz bezieht sich lediglich auf die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags.
Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen oder die Einnahme von Pubertätsblockern bei Kindern / Jugendlichen sind weder eine Voraussetzung für den Personenstandswechsel noch werden sie dadurch erleichtert oder beschleunigt.
Zur Durchführung derartiger Maßnahmen sind weiterhin ärztliche und psychologische Gutachten nötig.
Welche Kritikpunkte gibt es am Selbstbestimmungsgesetz?
Das geplante Gesetz hat nicht nur Befürworter. Die häufigsten Kritikpunkte lauten:
- 1Ändern die Menschen zukünftig nach Lust und Laune jährlich ihr Geschlecht?
- 2Personen könnten sich durch das Wechseln des Geschlechts Vorteile verschaffen (z.B. im Sport und bei der Vergabe von Jobs)
- 3Frauenschutzräume wie Frauenhäuser, Umkleidekabinen etc. sind nicht mehr sicher
- 4Kinder und Jugendliche könnten ihr Geschlecht wechseln, weil es gerade „in“ ist oder sie von außen beeinflusst werden
Alle diese Punkte können durch internationale Studien widerlegt werden. Es gibt bisher schon 12 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz und keine der befürchteten negativen Aspekte ist dort eingetreten.
So machen lediglich maximal 1% aller Betroffenen ihre Geschlechtsänderung wieder rückgängig. Über die Teilnahme an Sportwettkämpfen oder auch die Vergabe von Jobs gemäß einer Frauenquote entscheiden nach wie vor die zuständigen Gremien. Und in Frauenschutzräumen gelten für alle die gleichen Regeln: Wer übergriffig wird, wird zur Rechenschaft gezogen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Frau oder eine Trans-Frau handelt.
Und was den letzten Punkt – die Kinder und Jugendlichen - betrifft, möchte ich diesem Aspekt einen eigenen Abschnitt widmen:
Besonderheiten für Jugendliche - ist Trans* der neue Trend?
Derartige Befürchtungen sind allerdings unbegründet. Wie die folgende Grafik zeigt, sind sich die meisten Trans-Personen schon recht früh darüber bewusst, dass sie trans* sind:
Quelle: Transgender Germany – TGG vom 11.2017, N=554
Das neue Selbstbestimmungsgesetz bringt vor allem für Jugendliche eine enorme Veränderung.
Schaut man sich die Sache noch etwas genauer an, lässt sich Folgendes feststellen:
- 1Kaum ein Jugendlicher wird sein Geschlecht aus einer spontanen Laune heraus ändern. Dazu ist die Ablehnung in der Gesellschaft noch immer viel zu groß. Dies konnte auch durch Studien belegt werden (siehe https://www.jpeds.com/article/S0022-3476(21)01085-4/fulltext) Trans-Menschen werden nach wie vor diskriminiert, gemobbt und ausgegrenzt. (Sie leiden aber trotzdem mehr unter der falschen Geschlechterzugehörigkeit als unter der Ablehnung.) Ein Geschlechterwechsel bringt somit eindeutig mehr Nachteile als Vorteile mit sich und wird daher kaum zum „Trend“ werden.
- 2Kinder bzw. Jugendliche sind sich ihrer Trans-Identität bereits bewusst. Auch wenn die Pubertät eine herausfordernde Phase ist, in der viele Jugendliche ohnehin schon Probleme mit ihrer Persönlichkeitsfindung haben, so sind sie sich bei der Geschlechtsidentifikation doch relativ sicher. Die erste deutschlandweite Studie vom deutschen Jugendinstitut mit über 5000 Jugendlichen (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/90014/054ed380a72ca0eed511ea21753e1a61/dji-broschuere-coming-out-data.pdf) hat nachgewiesen, dass sich 50% der Befragten schon mit 14 darüber im Klaren waren, dass ihre Identifikation nicht mit ihrem zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt.
- 3Die Personenstandsänderung ist nicht unwiderruflich. Sollte das Kind bzw. der Jugendliche seine Entscheidung tatsächlich bereuen, kann das Geschlecht nach einem Jahr erneut geändert werden. Es besteht also keine Gefahr, dass hier eine folgenschwere Entscheidung fürs ganze Leben getroffen wird.
- 4Gerichte entscheiden nicht willkürlich oder bewusst gegen den Willen der Eltern. Stimmen die Eltern nicht zu und das Familiengericht entscheidet, wird es dies mit Sicherheit nach eingehender Prüfung und im Sinne des Kindeswohls tun.
Weitere Elternsorgen: Pubertätsblocker & Co.
Sehr oft liest man derzeit die Sorge von Eltern, dass sich ihre Kinder nun mit 14 einer Geschlechtsumwandlung unterziehen oder sich gegen den elterlichen Willen Pubertätsblocker verschreiben lassen.
Wie bereits geschrieben, hat das neue Selbstbestimmungsgesetz darauf keinerlei Einfluss! Über die Gabe von Pubertätsblockern oder geschlechtsangleichende Maßnahmen entscheiden nach wie vor Ärzte und Psychologen erst nach einer Diagnose und ausführlichen Beratung.
Abgesehen davon können Pubertätsblocker dem betroffenen Kind eine große Erleichterung bzw. „Bedenkzeit“ verschaffen. Sie müssen keine vorschnelle Entscheidung treffen, aus der Angst heraus, dass die Pubertät einsetzt. Diese kann nämlich NICHT mehr rückgängig gemacht werden, wohingegen die Pubertätsblocker den Prozess lediglich verzögern. Werden die Blocker abgesetzt, setzt die Pubertät ganz normal ein.
Das heißt: Weder Pubertätsblocker noch das neue Selbstbestimmungsgesetz „versauen“ einem jungen Menschen die Zukunft. Die Angst vor einer unbedachten und nicht mehr rückgängig zu machenden Entscheidung ist hier völlig unbegründet.
Wie sollte ich mich als Elternteil verhalten?
Das Wichtigste ist, dass du deinem Kind Wertschätzung und Verständnis entgegenbringst.
Das Gefühl, im falschen Körper zu sein bzw. dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden, ist eine enorme Belastung. Reagierst du dann mit Unverständnis oder spielst die Angelegenheit herunter, machst du es deinem Kind zusätzlich schwer.
Studien belegen, dass fehlendes Verständnis seitens der Eltern das Risiko von psychischen Problemen wie Depressionen und Angststörungen sowie die Suizidgefahr drastisch erhöht.
Mit Sicherheit ist es nicht einfach zu akzeptieren, dass sich dein Kind im falschen Geschlecht fühlt. Wir sind es gewohnt, das Geschlecht anhand äußerlicher, körperlicher Merkmale zu definieren. Von diesem Denken müssen wir jedoch wegkommen.
Informiere dich am besten ausführlich über die Thematik. Meistens kursiert viel „Halbwissen“ – so wird transgeschlechtlich z.B. oft mit transsexuell gleichgesetzt. Die Geschlechtsidentifikation ist jedoch losgelöst von der Sexualität zu betrachten.
Wenn du unsicher bist, lass dich beraten. Im Internet findest du zahlreiche Kontaktadressen und Beratungsstellen, zum Beispiel über https://www.trans-ident.de/trans-ident-beratungsstelle
Je offener du mit dem Thema umgehst, desto besser kannst du dein Kind unterstützen.
Fazit und Ausblick - was bringt das Selbstbestimmungsgesetz für Betroffene?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kritikpunkte am neuen Selbstbestimmungsgesetz nicht gerechtfertigt sind. Dies zeigen sowohl die Erfahrungen aus anderen Ländern als auch zahlreiche Studien.
Die Erleichterung für Betroffene ist hingegen sehr groß. Sie müssen keine teuren und erniedrigenden Gutachten mehr über sich ergehen lassen.
Insbesondere Jugendliche haben viel schneller und leichter die Möglichkeit, ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern zu lassen. Dadurch reduziert sich die psychische Belastung durch die Gender Dysphorie enorm.
Häufige Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz
Hier findest du kurze und knappe Antworten zu den häufigsten Fragen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz:
Zukünftig bedarf die Änderung von Geschlecht und Vornamen lediglich einer Selbsterklärung gegenüber dem Standesamt. Dies ist mit Zustimmung der Eltern bereits ab 14 möglich.
Zusätzlich soll die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung geschaffen werden.
Das TSG von 1981 verlangte bisher für eine Änderung von Name und Geschlecht im Personenstandsregister eine Geschlechtsumwandlung, eine Sterilisation und ggf. eine Scheidung. Diese Vorgaben sind verfassungswidrig.
Desweiteren bedarf es eines Gerichtsbeschlusses, dazu werden zwei unabhängige Gutachten benötigt. Die Fragen darin sind häufig sehr intim und erniedrigend. Zudem müssen Betroffene die Kosten selbst tragen.
Per Stand März 2023 liegt lediglich ein Gesetzentwurf vor. Erste Eckpunkte wurden bereits im Juni 2022 festgehalten.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj ) findest du jederzeit die neuesten Informationen.
Bisher gibt es in 12 Ländern ein Selbstbestimmungsgesetz: Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und die Schweiz.
Kritiker befürchten, dass der Schutz von Frauen nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn sich Männer als Trans-Frau Zugang zu Frauenschutzräumen verschaffen. Desweiteren befürchtet man, dass sich Trans-Personen Vorteile im Sport oder bei der Job-Vergabe verschaffen könnten.
Die Erfahrungen anderer Länder zeigen keine derartige Entwicklung. Auch machen nur 1% aller Betroffenen die Änderung wieder rückgängig.
Zukünftig ist eine Änderung von Name und Geschlechtseintrag bereits ab 14 Jahren mit Zustimmung der Eltern möglich.
Verweigern Eltern ihre Zustimmung, entscheidet das Familiengericht nach eingehender Prüfung und unter Beachtung des Kindeswohls.
Eine erneute Geschlechtsänderung ist nach einem Jahr möglich.
Transgeschlechtlichkeit ist kein „Trend“, dem Kinder und Jugendliche folgen, weil es gerade „in“ ist. Trans-Jugendliche erfahren nach wie vor Ablehnung und Diskriminierung. Daher ist nicht zu befürchten, dass sie ihr Geschlecht aus einer Laune heraus ändern oder weil es ein „Hype“ ist.
Die Verschreibung und Gabe von Pubertätsblockern bleibt von dem neuen Gesetz unberührt. Darüber entscheiden weiterhin Ärzte bzw. Psychologen nach eingehender Diagnose und Beratung.
Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen werden weiterhin erst nach ausführlicher Diagnose und Beratung durch Ärzte und Psychologen durchgeführt. Das Selbstbestimmungsgesetz regelt lediglich die Eintragung von Vorname und Geschlecht im Personenstandsregister.
Interessante Studien und weiterführende Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz
Du möchtest dich noch intensiver mit der Thematik beschäftigen? Dann findest du hier noch mehr Infos:
1. Studie zu Coming-Out-Verläufen und Diskriminierungserfahrungen von LGBT-Jugendlichen
Diese Studie des Deutschen Jugendinstituts zeigt, dass Jugendliche insbesondere die Zeit des Comings-Outs als sehr belastend empfinden und häufig mit Gewalt und Diskriminierung konfrontiert sind. Hier geht es zur Studie.
2. Studie zur Situation von Transgender-Kindern und Jugendlichen in der beruflichen Bildung
Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2020 untersucht die Erfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und queeren Jugendlichen in der Berufsausbildung. Hier geht es zur Studie.
3. Studie zur Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Studie zur Lebenssituation von Transgender-Personen in Deutschland veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass Trans*-Personen oft Diskriminierung und Gewalt erfahren und ihre Rechte in vielen Bereichen eingeschränkt sind. Hier geht es zur Studie.
4. Online-Umfrage „"A long way to go for LGBTI equality" mit über 140.000 Menschen aus 30 Ländern zur Situation von LSBTI
In dieser umfassenden Studie, an der sich auch über 16.000 Menschen aus Deutschland beteiligten, berichten die Teilnehmer über ihre Erfahrungen mit Coming-Out, Diskriminierung und Gewalt. Die Ergebnisse wurden nach Themenbereichen ausgewertet. Hier geht es zur Studie.